Umzugsgut: Wann das Auto zollfrei einreist
Bringst du dein Fahrzeug im Rahmen deines Umzugs mit, kann es als Übersiedlungsgut zollfrei eingeführt werden – vorausgesetzt, du hast es vor dem Umzug bereits benutzt und führst es weiterhin selbst. Wichtig: Als Übersiedlungsgut darf das Auto nach der Einfuhr während einer Sperrfrist (in der Regel ein Jahr) nicht verkauft oder verschenkt werden.
Der 6-Monats-Punkt: das entscheidet über die Abgaben
Die zollfreie Einfuhr als Übersiedlungsgut setzt voraus, dass du das Fahrzeug mindestens sechs Monate vor dem Umzug in Gebrauch hattest. Besitzt du das Auto noch keine sechs Monate, gilt es nicht als Übersiedlungsgut: Dann fallen bei der Einfuhr die Automobilsteuer (4 % des Fahrzeugwerts) sowie die Mehrwertsteuer (aktuell 8,1 %) auf den Fahrzeugwert an. Bei einem Auto im Wert von 30'000 Franken sind das rund 3'600 Franken zusätzlich – ein Punkt, den man vor dem Kauf eines Neuwagens kurz vor dem Umzug kennen sollte.
Die Anmeldung an der Grenze
Die Fahrzeugeinfuhr meldest du beim Zoll an. Bereit haben solltest du: Fahrzeugausweis/Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag oder Wertnachweis, deinen Ausweis und den Nachweis des Wohnsitzwechsels. Für Übersiedlungsgut gibt es ein entsprechendes Zollformular. Nach der Verzollung erhältst du die Papiere, die du für die Zulassung in der Schweiz brauchst.
Zulassung, Prüfung und Kontrollschilder
Innert einer bestimmten Frist nach der Einreise musst du das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt deines Kantons anmelden. Meist ist eine Fahrzeugprüfung (MFK) nötig, um sicherzustellen, dass das Auto den Schweizer Vorschriften entspricht. Danach erhältst du die Schweizer Kontrollschilder. Plane hier etwas Zeit und Kosten ein – die Abläufe unterscheiden sich leicht von Kanton zu Kanton.
