Übersiedlungsgut: Hausrat und mehr kommen zollfrei mit
Wenn du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst, darfst du deinen bisherigen Hausrat als sogenanntes Übersiedlungsgut grundsätzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei einführen – Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Bücher, Sammlungen, sogar Haustiere und Fahrzeuge. Voraussetzung ist, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt, die du weiterhin selbst nutzt. Neu gekaufte oder für den Verkauf bestimmte Waren zählen nicht dazu. Die Wohnsitzverlegung in die Schweiz ist dabei die zentrale Bedingung.
Die Grundregel: Wohnsitz verlegen und 6 Monate genutzt
Damit etwas als Übersiedlungsgut zählt, gilt eine einfache Faustregel: Du verlegst deinen Wohnsitz in die Schweiz, und die Gegenstände wurden von dir vor dem Umzug bereits benutzt – bei Fahrzeugen und einzelnen Gütern mindestens sechs Monate – und werden auch nach der Einfuhr weiter von dir genutzt. Das Übersiedlungsgut kannst du gestaffelt über einen gewissen Zeitraum einführen; du musst also nicht alles am selben Tag über die Grenze bringen.
Die Anmeldung: Formular 18.44 und die Inventarliste
Angemeldet wird das Übersiedlungsgut mit dem amtlichen Formular 18.44 „Übersiedlungsgut“. Du füllst es aus, legst eine Inventarliste deiner Gegenstände bei und weist die Wohnsitzverlegung nach (etwa mit Anmeldebestätigung, Miet- oder Arbeitsvertrag). Dieses Dossier legst du bei der Einreise der zuständigen Zollstelle vor. Ein vollständig ausgefülltes Formular und eine saubere Liste ersparen dir an der Grenze Rückfragen und Zeit.
Wichtig: Zoll nur Montag bis Freitag
Ein praktischer Punkt, den viele übersehen: Die Zollabfertigung von Übersiedlungsgut ist in der Regel nur von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten der zuständigen Zollstelle möglich – nicht rund um die Uhr an jeder Grenze. Plane deine Einreise mit dem Umzugswagen, und erst recht mit dem Auto, deshalb bewusst auf einen Werktag und informiere dich vorab über die passende Zollstelle.
Dein Auto als Übersiedlungsgut
Für Fahrzeuge gelten dieselben Übersiedlungsgut-Regeln. Bringst du dein Auto im Rahmen des Umzugs mit und hast es vorher schon genutzt, kann es zollfrei einreisen. Wichtig: Als Übersiedlungsgut darf das Fahrzeug nach der Einfuhr während einer Sperrfrist (in der Regel ein Jahr) nicht verkauft oder verschenkt werden. Ob dein Auto zollfrei durchgeht, entscheidet vor allem die 6-Monats-Regel:
Zollfrei
Einfuhr als Übersiedlungsgut. Es reicht das Formular 18.44 mit den Nachweisen – keine Einfuhrabgaben.
+ Abgaben
- 4 % Automobilsteuer
- 8,1 % Mehrwertsteuer
Beispiel: Auto für 30'000 CHF → rund 3'600 CHF zusätzlich.
Auto noch keine 6 Monate? Diese Abgaben fallen an
Hast du das Fahrzeug noch keine sechs Monate in Gebrauch, gilt es nicht als Übersiedlungsgut. Dann fallen bei der Einfuhr die Automobilsteuer (4 % des Fahrzeugwerts) sowie die Mehrwertsteuer (aktuell 8,1 %) an. Bei einem Auto im Wert von 30'000 Franken sind das rund 3'600 Franken zusätzlich. Genau deshalb solltest du dir einen Neuwagenkauf kurz vor dem Umzug gut überlegen – oder das Fahrzeug erst nach Ablauf der sechs Monate einführen.
Nach dem Zoll: Zulassung, Prüfung, Kontrollschilder
Mit der Verzollung ist es noch nicht getan: Innert einer bestimmten Frist nach der Einreise musst du das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt deines Kantons anmelden. Dafür brauchst du die Zollpapiere aus der Einfuhr. Meist ist eine Fahrzeugprüfung (MFK) nötig, damit das Auto den Schweizer Vorschriften entspricht. Danach bekommst du den Schweizer Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. Plane hier etwas Zeit und Kosten ein – die Abläufe unterscheiden sich leicht von Kanton zu Kanton.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Die typischen Stolpersteine: einen Neuwagen kurz vor dem Umzug kaufen und dann Abgaben zahlen; am Wochenende einreisen und vor einer geschlossenen Zollstelle stehen; das Übersiedlungsgut ohne Formular 18.44 und Inventarliste anmelden; oder das eingeführte Auto innerhalb der Sperrfrist verkaufen. Alles vermeidbar – mit etwas Planung, den richtigen Unterlagen und einem Werktag für die Einreise.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Hausrat zollfrei in die Schweiz bringen?+
Ja, als Übersiedlungsgut. Voraussetzung: Du verlegst deinen Wohnsitz in die Schweiz und nutzt die gebrauchten Gegenstände weiterhin selbst. Angemeldet wird alles mit dem Formular 18.44.
Welches Formular brauche ich für das Umzugsgut?+
Das amtliche Formular 18.44 „Übersiedlungsgut“. Dazu gehören eine Inventarliste deiner Gegenstände und ein Nachweis der Wohnsitzverlegung.
Ist mein Auto beim Umzug zollfrei?+
Ja, wenn du es mindestens sechs Monate vor dem Umzug genutzt hast und weiter nutzt (Übersiedlungsgut). Nutzt du es noch keine sechs Monate, fallen Automobilsteuer (4 %) und Mehrwertsteuer (8,1 %) an.
Kann ich das Umzugsgut auch am Wochenende verzollen?+
In der Regel nein. Die Zollabfertigung von Übersiedlungsgut ist meist nur Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten der zuständigen Zollstelle möglich. Plane die Einreise auf einen Werktag.
Darf ich das eingeführte Auto gleich wieder verkaufen?+
Nein. Als Übersiedlungsgut gilt eine Sperrfrist – in der Regel ein Jahr –, in der du das Fahrzeug nicht verkaufen oder verschenken darfst.
Muss ich das Auto in der Schweiz neu anmelden?+
Ja. Nach der Verzollung meldest du es beim Strassenverkehrsamt deines Kantons an; meist ist eine Fahrzeugprüfung (MFK) nötig, danach erhältst du Schweizer Kontrollschilder und den Fahrzeugausweis.
