Was sind Familienzulagen – und wer hat Anspruch?
Familienzulagen sind ein monatlicher Betrag, den du in der Schweiz zusätzlich zum Lohn für deine Kinder erhältst – das Schweizer Pendant zum deutschen Kindergeld. Anspruch hat grundsätzlich, wer in der Schweiz arbeitet und Kinder hat. Die Zulage wird pro Kind ausbezahlt und ist unabhängig von deinem Einkommen. Auch wer frisch aus Deutschland oder Österreich zugezogen ist, hat vom ersten Arbeitsmonat an Anspruch. Wichtig: Pro Kind gibt es immer nur eine Zulage, auch wenn beide Eltern arbeiten.
Die zwei Arten: Kinderzulage und Ausbildungszulage
Man unterscheidet zwei Zulagen. Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind von der Geburt bis zum 16. Geburtstag. Ist das Kind danach noch in Ausbildung (Lehre, Schule, Studium), wird daraus die höhere Ausbildungszulage – längstens bis zum 25. Geburtstag. Für Kinder mit einer gesundheitlichen Einschränkung gelten teils längere Fristen. So sehen die gesetzlichen Mindestbeträge aus:
Kinderzulage
mind. 200 CHF
pro Kind & Monat
von Geburt bis 16 Jahre
Ausbildungszulage
mind. 250 CHF
pro Kind & Monat
16 bis 25 Jahre, in Ausbildung
Wie hoch sind die Familienzulagen?
Der Bund schreibt Mindestbeträge vor: 200 Franken pro Monat für die Kinderzulage und 250 Franken für die Ausbildungszulage – jeweils pro Kind. Viele Kantone zahlen freiwillig mehr, einige deutlich. Massgebend ist der Kanton, in dem dein Arbeitgeber die Familienausgleichskasse hat. Bei mehreren Kindern summiert sich das schnell: Drei Kinder bedeuten mindestens 600 Franken pro Monat – steuerlich begünstigt und zusätzlich zum Lohn.
Wo und wie du sie beantragst
Als Angestellter läuft alles über deinen Arbeitgeber: Du füllst ein kurzes Antragsformular aus (mit Angaben zu den Kindern und, falls vorhanden, zum arbeitenden Partner), dein Arbeitgeber leitet es an seine Familienausgleichskasse weiter. Die Zulage kommt dann meist zusammen mit dem Lohn. Kümmere dich am besten gleich zu Beginn deiner Anstellung darum – die Zulagen können zwar rückwirkend nachgezahlt werden, aber verschenken musst du sie nicht.
Nur eine Zulage pro Kind: die Koordinationsregeln
Arbeiten beide Elternteile, bekommt trotzdem nur ein Elternteil die Zulage – dafür gibt es klare Vorrangregeln. Vereinfacht: Vorrang hat, wer erwerbstätig ist und im selben Kanton wie das Kind wohnt oder arbeitet; bei gleicher Ausgangslage zählt der höhere Lohn. Zahlt der Kanton des anderen Elternteils mehr, lässt sich die Differenz zusätzlich beziehen. Das klingt kompliziert – im Zweifel hilft dir die Ausgleichskasse oder ich weiter.
Selbstständig oder noch nicht erwerbstätig?
Auch Selbstständigerwerbende haben Anspruch auf Familienzulagen und melden sich dafür bei einer Familienausgleichskasse an. Und selbst wer noch nicht erwerbstätig ist, kann als nichterwerbstätige Person Anspruch haben – sofern das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und keine andere Person die Zulage bereits bezieht. Gerade in der Übergangsphase direkt nach dem Zuzug lohnt sich hier ein genauer Blick.
Grenzgänger und Familie im EU-Ausland
Wohnt deine Familie noch in Deutschland oder Österreich, während du bereits in der Schweiz arbeitest, greifen die Koordinationsregeln zwischen der Schweiz und der EU. Vereinfacht zahlt die Schweiz in vielen Fällen die (oft höheren) Familienzulagen oder zumindest eine Differenzzahlung zum deutschen Kindergeld. Das ist ein Spezialfall mit einigen Feinheiten – hier lohnt es sich besonders, die konkrete Situation einmal durchzurechnen.
Familienzulagen vs. deutsches Kindergeld
Die Idee ist dieselbe, die Umsetzung unterscheidet sich. In Deutschland beantragst du Kindergeld bei der Familienkasse; in der Schweiz läuft es über den Arbeitgeber. Die Schweizer Beträge (mindestens 200 bzw. 250 Franken) sind je nach Kanton oft höher als das deutsche Kindergeld und einkommensunabhängig. Wichtig beim Umzug: Sobald du in der Schweiz arbeitest, endet in der Regel der reine deutsche Anspruch – du wechselst ins Schweizer System beziehungsweise in die EU-Koordination.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Die typischen Fehler: den Antrag beim Stellenantritt vergessen; bei einem Jobwechsel nicht neu melden (die Zulage läuft nicht automatisch mit); annehmen, dass beide Eltern getrennt beziehen können; oder den höheren Anspruch im Kanton des Partners nicht geltend machen. Jeder dieser Punkte kann dich mehrere hundert Franken kosten. Ein kurzer Check am Anfang – oder ein Gespräch mit jemandem, der das System kennt – erspart dir das.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld (Familienzulage) in der Schweiz?+
Mindestens 200 Franken pro Monat und Kind (Kinderzulage) und mindestens 250 Franken für Kinder in Ausbildung (Ausbildungszulage). Viele Kantone zahlen mehr. Die Zulage ist einkommensunabhängig und kommt zusätzlich zum Lohn.
Bekomme ich als Deutscher in der Schweiz Familienzulagen?+
Ja. Sobald du in der Schweiz angestellt bist, hast du Anspruch auf Familienzulagen für deine Kinder – vom ersten Arbeitsmonat an und unabhängig von deiner Nationalität.
Wo beantrage ich die Familienzulagen?+
Als Angestellter über deinen Arbeitgeber: Du füllst das Antragsformular aus, der Arbeitgeber leitet es an seine Familienausgleichskasse weiter. Selbstständige melden sich direkt bei einer Ausgleichskasse an.
Können beide Elternteile Familienzulagen beziehen?+
Nein, pro Kind gibt es nur eine Zulage. Arbeiten beide Eltern, regeln Vorrangregeln, wer sie erhält. Zahlt der Kanton des anderen Elternteils mehr, lässt sich die Differenz zusätzlich beziehen.
Was passiert mit dem deutschen Kindergeld, wenn ich in die Schweiz ziehe?+
Sobald du in der Schweiz arbeitest, wechselst du in der Regel ins Schweizer System beziehungsweise in die EU-Koordination zwischen der Schweiz und Deutschland. Der reine deutsche Kindergeld-Anspruch endet meist; je nach Situation zahlt die Schweiz die Zulage oder eine Differenz.